Lange hat es gedauert, aber nun zeigt sich: Kämpfen und nicht aufgeben lohnt sich! EU-weit unterschrieben rund 900.000 Menschen Petitionen gegen die europäische Saatgutverordnung, allein in Österreich unterstützten rund 500.000 Personen die Petition „Freiheit für die Vielfalt“ von ARCHE NOAH und GLOBAL 2000. Am 11. März 2014 war es dann so weit: Das EU-Parlament lehnte die Verordnung ab.
Mit einer ersten Ablehnung war die neue Saatgutverordnung aber noch lange nicht vom Tisch. Die EU-Kommission hatte erwogen die gescheiterte EU-Saatgutverordnung abgeändert nochmals vorzulegen statt sie zurückzuziehen und durch einen gänzlich neuen Entwurf zu ersetzen. Der wesentliche Unterschied: Während bei einem neuen Entwurf eine Folgenabschätzung und das Anhören aller Stakeholder, wie zum Beispiel auch der NGOs, zwingend sind, fallen sie bei einer Überarbeitung weg.
Saatgutverordnung zurückgezogen
Doch der Apell der BürgerInnen hat gewirkt. Am 25. Februar 2015 hat das EU-Parlament in Straßburg mit einer Mehrheit von 511 Stimmen gegen 130 Stimmen die EU-Saatgutverordnung zurückgezogen. Dieses Beispiel zeigt: Wir alle können EU-Gesetzgebungen mitgestalten, wenn wir uns rechtzeitig einbringen!
Die in Brüssel von der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherpolitik vorbereitete EU-Saatgutverordnung hätte viele negative Entwicklungen bewirkt. Seltene und alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide wären vom Markt verschwunden – ein Bauer hätte Saatgut ohne Auflagen nicht einmal herschenken können. Einzig Industriepflanzen sollten gefördert und damit die Macht der Agrarindustrie weiter gestärkt werden. Diese sollte durch großen bürokratischen Aufwand bei der Zulassung von Pflanzensorten erreicht werden, die sich große Konzerne ohne weiteres leisten könnten, nicht jedoch kleine Bauern oder Organisationen, die die Vielfalt fördern.
Chance für die Vielfalt
Die EU-Kommission hat jetzt die historische Chance, die Reform von neuem zu starten und die Saatgutgesetze zukunftstauglich zu machen. ARCHE NOAH setzt sich dafür ein, dass in einer neuen Fassung alte Sorten und Raritäten einen gleichberechtigten Zugang zum Markt bekommen. Das bedeutet: Saatgut von Sortenraritäten darf nicht auf Nischen, kleine Mengen oder kleine Anbieter beschränkt werden.