Punschgeruch und bunte Lichter, weihnachtliche Romantik und magische Atmosphäre – Adventsmärkte laden uns ein, in weihnachtliche Stimmung zu kommen. Doch Vorsicht! In dieser netten und friedlichen Umgebung verkaufen StandbetreiberInnen nicht rechtskonform gekennzeichnete Waren mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Bestandteilen.

Kennzeichnungspflicht von Bestandteilen „tierischen Ursprungs“

Am 7. November 2011 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die in Artikel 12 (1) besagt, dass „Nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen […] bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Erzeugnissen, die solche Teile enthalten, anzugeben.“ sind, „wenn sie auf dem Markt bereit gestellt werden.“ Eine Übergangsfrist bis 8. Mai 2012 erlaubte die weitere Bereitstellung von Waren (ohne Kennzeichnung von tierlichen Bestandteilen), welche bis 9. November 2014 endgültig verkauft werden sollten.

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Seit 9. November 2014 dürfen daher nicht-gekennzeichnete Waren, die „nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ beinhalten nicht mehr verkauft oder auf den Markt gebracht werden. Verstöße gegen diese EU-Verordnung sind wettbewerbs- und ordnungsstrafrechtlich relevant. Als Grund neben der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften innerhalb der EU wird angegeben „[…] damit die Verbraucher gut informiert ihre Wahl treffen können.“

Verantwortlich für die Kennzeichnung: HerstellerInnen – ImporteurInnen – HändlerInnen

Grundsätzlich sind die HerstellerInnen für die Kennzeichnung verantwortlich, wenn diese nicht in der EU ansässig sind, überträgt sich die Verantwortung an die ImporteurInnen, doch zu guter Letzt müssen die HändlerInnen sicherstellen, dass das von ihnen vertriebene Textilerzeugnis rechtskonform gekennzeichnet ist. Bei der Kennzeichnung müssen Informationen zur Faserzusammensetzung dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich sein, außerdem muss das Etikett fest angebracht werden – Artikel 12 (2) „Die Etikettierung oder Kennzeichnung darf nicht irreführend sein und muss so erfolgen, dass sie vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten verstanden werden kann.“.

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Lokalaugenschein auf Adventmärkten in Linz: Nicht rechtskonforme Kennzeichnungen!

Obwohl Mützen oder Handschuhe die Schafwolle und/oder Angorawolle beinhalten größtenteils gekennzeichnet sind, sind 99 Prozent der Textilien, die Tierpelz beinhalten nicht gekennzeichnet. Nur eine einzige Haube habe ich entdeckt, die mit Angorawolle, als auch Echtfell gekennzeichnet war. 99 Prozent der betroffenen Ware ist somit nicht oder irreführend gekennzeichnet und entspricht nicht der Rechtsnorm. Irreführung liegt meines Erachtens ganz bestimmt vor, wenn das Hauptmaterial von Hauben, Handschuhen etc. gekennzeichnet ist (Beispiel: 100 Prozent Acryl, 50 Prozent Wolle/Angora, 50 Prozent Viskose), aber Applikationen, also angebrachte Bestandteile, wie umwelt- und gesundheitsschädlicher Tierpelz, nicht auf Etiketten aufscheinen. Herkunftsländer der betroffenen Produkte, falls angegeben waren China, Polen und P.R.C (People’s Republic of China).

Die Letztverantwortung hat der/die KäuferIn!

Was tun?
Bitte aufmerksam sein, Etiketten lesen, nicht gekennzeichnete Materialien erfragen und testen. Festgestellte Verstöße melden. Die Letztverantwortung liegt bei den KundInnen selbst, um die Herkunft von Materialien zu hinterfragen und zu überprüfen. Bei Unsicherheiten bezüglich Material am besten selber testen oder erfahrene Menschen darum bitten, weil erfahrungsgemäß VerkäuferInnen oftmals, aus Unwissenheit oder absichtlich, falsche Auskunft über die Herkunft von Materialien geben.

In Kathis Artikel „Wenn ich groß bin, werde ich ein Pelzkragen!” könnt ihr nachlesen, wie sich feststellen lässt, ob es sich bei einem Produkt um Kunst- oder Tierpelz handelt. Im Artikel findet ihr auch viele wichtige Fakten, die das Ablehnen von Tierpelzprodukten mit Argumenten gegen Umweltverschmutzung, Gesundheitsschädigung und Tierquälerei begründen.

Fazit

Wer keine in gesundheitsschädlichen Umweltgiften getränkten Häute und Haare von Tieren kaufen und am eigenen Körper tragen möchte, sollte dies auch nicht tun – Pelz ist PEINlich!

Hast du schon einmal unbewusst Pelz von Tieren gekauft?

 

Quelle:
EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung Nr. 1007/2011)