Weihnachten steht vor der Tür und die Wunschlisten vieler Menschen sind lang. Smartphones, Fernseher, Tablets und vieles andere liegt bald unter dem Christbaum – für den Einzelhandel ist die Vorweihnachtszeit die umsatzstärkste Zeit im Jahr. Sehr beliebt sind im Weihnachtsgeschäft traditionell Spielzeug, Uhren und Schmuck sowie Unterhaltungselektronik. Und mittlerweile werden den potenziellen Käufern nicht nur das Produkt, sondern auch gleich der dazu passende Verbraucherkredit angeboten.

Über ein Viertel der befragten ÖsterreicherInnen haben laut einer EU-Studie in den letzten zwei Jahren mindestens einen Verbraucherkredit aufgenommen. Männliche Befragte zwischen 29 und 35, solche mit weniger Jahren an Ausbildung und solche, die mehr Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu begleichen, haben sich in der Vergangenheit am ehesten für einen Kredit entschieden. Neun Prozent der Befragten haben oft Schwierigkeiten, ihre Raten rechtzeitig zu zahlen.

Drei von zehn Befragten haben zudem angegeben, dass ihnen ein Kredit die Möglichkeit eröffnet, sich Dinge zu kaufen, die sie sich andernfalls nicht hätten leisten können. Und für fast ein Viertel war die Motivation sich einen Kredit aufzunehmen, dass sie über das Produkt oder die Dienstleistung sofort verfügen wollten. Für Autos, Möbel, Computer, elektronische Geräte und Haushaltsgeräte wurden am ehesten Kredite aufgenommen. Und all jene, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu begleichen und die bereits einen Kredit aufgenommen haben, sehen es eher als wahrscheinlich an, in Zukunft einen Kredit aufzunehmen.

65 Prozent der Österreicher fühlen sich laut besagter Studie nicht gut bezüglich ihrer Verbraucherkreditrechte informiert. Daher hat die Europäische Kommission eine Informationskampagne ins Leben gerufen, um darüber aufzuklären, welche Rechte Konsumenten bei Aufnahme eines Verbraucherkredits in der Europäischen Union haben und welche Konsumentenrechte durch die Verbraucherkreditrichtlinie garantiert werden.

Ein Test bei verschiedenen Banken in Österreich hat darüber hinaus ergeben, dass in keiner einzigen Bank ohne dezidierte Nachfrage die verpflichtenden Informationen bereitgestellt wurden. Wer also nicht weiß, welche Rechte er beim Abschluss eines Kredites hat, fällt hier um wertvolle Möglichkeiten um. Eure Rechte als Kreditnehmer:

Das Recht auf Informationen zu eurem Kreditvertrag in einem kundenfreundlichen Format

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Vor der Unterzeichnung eines Kreditvertrages ist der Kreditanbieter verpflichtet, rechtzeitig die wichtigsten Informationen zum Vertrag bereitzustellen. Diese Informationen müssen in standardisierter Form auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger verfügbar gemacht werden – als sogenannte „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ -, um Verträge für Konsumenten besser vergleichbar zu machen. So kann der Kredit ausgewählt werden, der am besten zur jeweiligen Situation passt.

Egal wie groß die Summe des Kredits ist: Fordert diese Informationen ein und vergleicht verschiedene Angebote, bevor ihr einen Kreditvertrag unterschreibt. Mit oben erwähntem Formular könnt ihr die wichtigsten Aspekte eines Kreditvertrags wie Art und Kosten des Kredits, Sollzinssatz und effektiven Jahreszins, Anzahl und Häufigkeit der Raten und wichtige rechtliche Fragen einfach vergleichen. Außerdem habt ihr das Recht, kostenlos eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten.

Das Recht auf Rücktritt vom Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen

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KreditnehmerInnen haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich von einem Kreditvertrag zurückzutreten – ein Grund für den Rücktritt muss nicht angegeben werden. Dem Kreditanbieter muss das geliehene Geld plus die beim Rücktritt angelaufenen Zinsen spätestens 30 Tage nach dem schriftlichen Rücktritt zurückgezahlt werden. Außerdem kann der Kreditanbieter sich für nicht rückzahlbare Gebühren entschädigen lassen, die in dem Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Kredits angefallen sind. Achtung, das Rücktrittsrecht gilt nicht für Hypothekenkredite!

Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits

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Ihr habt das Recht, den Kredit jederzeit während der Vertragslaufzeit, vorzeitig ganz oder teilweise zurückzuzahlen. In letzterem Fall habt ihr Anspruch auf eine Senkung der Gesamtkreditkosten einschließlich Gebühren und Zinsen. Der Kreditanbieter muss für entgangene Einnahmen entschädigt werden, aber die Entschädigung darf nicht höher sein als die Zinsen, die dem Kreditgeber entgangen sind. Gemäß dem österreichischen Verbraucherkreditgesetz können variabel verzinste Kredite jederzeit ohne Spesen zurückbezahlt werden. Nur bei fix verzinsten Krediten kann der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen, die maximal ein Prozent betragen darf. Bei Hypothekarkrediten kann zusätzlich eine Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten oder die Dauer eines fixen Sollzinssatzes vereinbart werden.

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Ich habe es immer vermieden, mir einen Kredit aufzunehmen oder auch nur mein Konto zu überziehen. Wann immer ich mit dem Gedanken spiele, mir etwas zu kaufen – nicht nur zu Weihnachten -, stelle ich mir die folgenden Fragen:

Brauche ich es wirklich?

Wenn ich mir diese Frage stelle, bevor ich eine Kaufentscheidung treffe, ist die Antwort meistens „Nein“. Und das nicht nur bei Dingen wie einem neuen Smartphone, sondern auch im Supermarkt vor dem Regal mit den Kartoffelchips. Natürlich kaufe ich auch ab und zu Dinge, die ich nicht wirklich brauche, einfach weil sie mir eine Freude bereiten, aber diese Frage hat mich schon vor so manchem unüberlegten Kauf bewahrt.

Gibt es auch eine günstigere Variante?

Muss es der SUV sein, wenn es ein Kombi auch tut? Oder der Smart-TV mit der grössten Bildschirmdiagonale, wenn auch die kleineren Varianten noch ziemlich groß sind? Wenn man die Entscheidung getroffen hat, ein Produkt wirklich zu wollen oder zu brauchen, stellt sich nun die Frage, ob es nicht auch eine günstigere Variante gibt. Ein kleineres Modell, eine ältere Ausgabe – es muss nicht immer das Grösste und Neueste sein.

Kann ich es auch gebraucht kaufen?

Abgesehen von der offensichtlichen Ausnahme von Dienstleistungen gibt es mittlerweile fast alles auch gebraucht zu kaufen. Vom Auto über Elektrogeräte bis zu Kleidung kann man auch durch die Wahl eines Second Hand Produktes Geld sparen. Das ist neben dem Verzicht auch die nachhaltigste Variante – und die schonendste für die Geldbörse. Mein Auto und mein früherer Geschirrspüler waren zum Beispiel Gebrauchtkäufe.

Kann man es ausleihen?

Nicht immer habe ich mir diese Frage gestellt. Deshalb besitze ich auch zwei Paar Ski, obwohl ich seit Jahren nicht mehr Ski fahre, und zwei Räder, obwohl ich nicht gerne mit dem Rad fahre. Inzwischen ist mir klar geworden, dass man nicht alles, das man nutzen will auch besitzen muss. Deshalb leihe ich mir bestimmte Dinge aus, entweder von Familie, Freunden oder bei einem Verleihservice, denn neben Geld kosten solche Anschaffungen auch Platz. Das hat mich auch gelehrt, dass ich die meisten Dinge nur sehr selten verwenden würde. In meinem Fall waren das Schlittschuhe, Schneeschuhe, Langlaufski, Schlagbohrer und noch so einiges mehr, das ich mir erspart habe.

Kann ich es mir leisten?

Meine Devise ist: Was ich mir nicht leisten kann, kaufe ich nicht. Das kann manchmal hart sein, aber noch härter ist es, wenn man Kreditraten nicht mehr zahlen kann, oder die Höhe der Raten zu finanzieller Knappheit führt. Noch dazu bedeutet die Aufnahme eines Kredits meistens, dass man nicht in der Lage ist, etwas anzusparen – im schlimmsten Fall muss dann zu einem weiteren Kredit gegriffen werden, wenn wichtige Investitionen ins Haus stehen. Nicht selten führt dieser Weg in den Privatkonkurs.

Solltet ihr euch also nach sorgfältiger Überlegung für einen Kredit entschieden haben, findet ihr hier alle notwendigen Informationen über das Verbraucherkreditrecht in Österreich, außerdem Links zu weiterführenden Informationen und zu euren nationalen Konsumentenstellen. Die Angaben auf der Website gelten für fast alle Arten von Verbraucher- und Hypothekenkrediten mit einem Mindestkreditbetrag von 200 Euro, eine Obergrenze gibt es nicht.

 

In Kooperation mit der Europäischen Kommission