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Autor: Victoria

Tatort Bauernhof – Trotz Gesetzen und EU-Subventionen keine behördlichen Kontrollen?

Seit Jahrzehnten war der Bauernhof im Waldviertel bekannt für Missstände und Tierquälerei – couragierte BürgerInnen handelten! Tierquälerei am Bauernhof: April 2014 BürgerInnen melden einen landwirtschaftlichen Betrieb beim Amtstierarzt, in dem…

Seit Jahrzehnten war der Bauernhof im Waldviertel bekannt für Missstände und Tierquälerei – couragierte BürgerInnen handelten!

Tierquälerei am Bauernhof: April 2014

BürgerInnen melden einen landwirtschaftlichen Betrieb beim Amtstierarzt, in dem fünf schwer verletzte Rinder in nicht artgerechter Tierhaltung und schlechten hygienischen Zuständen leben.

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© VGT

Der zuständige Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya wird, trotz Gefahr in Verzug, nicht sofort tätig. Seine Kollegin dokumentiert vier Tage nach der ersten Meldung die Missstände, am sechsten Tag erst besucht auch der Amtstierarzt schließlich den Bauernhof.

Der Landwirt aus Eggmanns hält in einem zu kleinen Stall voller Exkremente Rinder, teilweise ohne Tageslicht und bei verfaultem Futter. Fünf der Rinder – in dauerhafter Anbindehaltung – weisen massive Verletzungen auf. Die Ketten sind mit dem Nackenfleisch der Kühe verwachsen und teilweise von neuer Haut bedeckt. Dieser Betrieb wird jährlich mit 14.000 Euro von der EU subventioniert.

© VGT

Laut § 37 Abs 1 Tierschutzgesetz (TSchG) ist es die Pflicht der Behörden, Verstöße gegen § 5 (Tierquälerei) und § 7 (Verbot von Eingriffen an Tieren) unmittelbar zu beenden. Statt einer Beschlagnahmung ordnet der zuständige Amtstierarzt aber eine für den Landwirt profitable Notschlachtung an. Die um das Wohl der Tiere besorgten BürgerInnen können, gemeinsam mit AktivistInnen der Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT), den Amtstierarzt und den Landwirt von einer Übergabe der fünf verletzten Rinder an einen Gnadenhof überzeugen. Die Tötung der physisch und psychisch leidenden Kühe kann verhindert werden, weil der österreichische Gnadenhof Gut Aiderbichl auf die Vorgabe des Landwirts eingeht und ihm die Tiere abkauft. Vor dem Abtransport reißt der Landwirt den Tieren die eingewachsenen Ketten aus der Haut und versucht danach, seine Handlungen zu vertuschen.

Ist die Anbindehaltung in Österreich erlaubt?

Nein. Das österreichische Tierschutzgesetz (TSchG) besagt in § 16 (Bewegungsfreiheit) Abs 3 „Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.“ Die rechtlich untergeordnete Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung (2.2 Bewegungsfreiheit) wird jedoch zur Umgehung dieser Bestimmung benutzt: „Die dauernde Anbindehaltung ist zulässig, wenn eine Unterbrechung der Anbindehaltung für den Tierhalter aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.“ Tierschutz- und Tierrechtsaktivist Elmar Völkl schickte diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die Volksanwaltschaft mit der Bitte um eine juristische Prüfung.

Werden diese von LandwirtInnen angegebenen Gründe überprüft?

Nein. Dazu der zuständige Amtstierarzt in seiner Zeugenaussage vor dem Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya: „Der Landwirt muss eigentlich nur erklären, dass er aus faktischen, gesundheitlichen, rechtlichen oder auch finanziellen Gründen nicht in der Lage sei, dieser Tierhalteverordnung zu entsprechen. Diese Gründe werden nicht überprüft, auch nicht verifiziert, es reicht die bloße Erklärung des Landwirtes und dann darf er auch weiterhin Tiere in Anbindehaltung halten.“

© VGT

Landwirt vor Gericht: September 2014

Der angeklagte Landwirt bekennt sich vor dem zuständigen Bezirksgericht schuldig für die Missstände, Verletzungen und Schmerzen der fünf Tiere. Bereits vor Monaten habe er die verwachsenen Ketten bemerkt, diese immer wieder aus dem Fleisch der Kühe gelockert und die Wunden mit Blauspray besprüht. Auch das Verbot der Anbindehaltung sei ihm bekannt gewesen, Förderungen für einen Umbau nahm er aus Gründen, die ihm selbst nicht bekannt waren, nicht in Anspruch.

Hauptverhandlung: Dezember 2014

Das Gericht lehnt eine von der Verteidigung geforderte, außergerichtliche Einigung ab. Deren Argument, dass im Betrieb 30 Jahre lang alles in Ordnung gewesen sei, entgegnet die Richterin: „Das wage ich stark zu bezweifeln.“ Die Angabe der Verteidigung, dass der Betrieb seit kurzem vorbildlich geführt werden würde, beeindruckt die Richterin auch nicht: „Natürlich ist es gut, wenn jetzt alles funktioniert, aber das ist eine Selbstverständlichkeit.“ Die restlichen Tiere befinden sich weiterhin am Bauernhof des Beschuldigten, an deren Haltung hat sich nichts geändert.

Es ist die Pflicht von LandwirtInnen, die untersten Mindeststandards zu erfüllen – die sehr engagierte Richterin ist empört darüber „dass Landwirte sich durch eine einfache, nicht überprüfte Erklärung vom Verbot der dauernden Anbindehaltung selbst ausnehmen können.”, und bezeichnet den Umstand, dass unterste Mindeststandards derart unterschritten werden als „nicht tolerierbar.“

Das Urteil

Unter anderem wegen Vernachlässigung der Tiere und dem aktiven Herausreißen der Ketten wurde der Landwirt – rechtskräftig – zu drei Monaten bedingter Strafe verurteilt. Für Tierschutz- und Tierrechtsaktivist Elmar Völkl handelt es sich um ein richtungsweisendes Urteil: „Heute ist ein richtungsweisendes Urteil gefallen, mit einem klaren Signal an TierhalterInnen, dass die Unterschreitung der ohnehin niedrigen Mindeststandards nicht mehr toleriert wird!“

Die fünf Tiere befinden sich auf Gut Aiderbichl, wurden medizinisch versorgt und erholen sich seither von ihren physischen und psychischen Verletzungen. Danke an alle engagierten Menschen, die hinsehen, erkennen und handeln!

 

Nachgefragt bei Tierschutz- und Tierrechtsaktivist Elmar Völkl

Wie sollten Menschen vorgehen, wenn sie ZeugInnen von Tierquälerei werden?

Elmar Völkl: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren! Es ist essenziell, Tierquälereien so gut wie möglich zu dokumentieren, für den Fall, dass mündlichen Aussagen nicht geglaubt wird, wie wir beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) leider schon oft erleben mussten. Um zu verhindern, dass ein Verfahren erfolgend aus einer privaten Meldung eingestellt wird, empfiehlt sich bei schweren Fällen von Tierquälerei, den Kontakt mit Tierschutz-/Tierrechtsvereinen, wie dem VGT, aufzunehmen. Qualifizierte Sachverhaltsdarstellungen können erarbeitet und ein Fall gegebenenfalls an die Öffentlichkeit gebracht werden. Sollte Gefahr in Verzug herrschen, zögern Sie bitte nicht, die Polizei zu rufen und auf ein sofortiges Einschreiten zu bestehen!

Was können KonsumentInnen tun?

Elmar Völkl: Es liegt an den mündigen, kritischen KonsumentInnen selbst, die sich ein Bild davon machen müssen, welche Lebensmittelproduktion ihren ethischen und ökologischen Ansprüchen gerecht wird. Leider sind Bioprodukte – vor allem weil es letzten Endes wieder um Massenproduktion geht – auch nicht der Tierethik letzter Schluss: Nicht zuletzt aufgrund stets wachsendem Wissen über die kognitiven und sozialen Fähigkeiten nicht-menschlicher Tiere und deren Personenstatus, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine vegetarische oder vegane Lebensweise.

 

Quellen:
Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG)
Tierhaltungsverordnung, Anlage 2, Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern
News des Vereins gegen Tierfabriken
Niederösterreichische Nachrichten
Gut Aiderbichl, Video von Transport
Tierrechtsradio, Sendung vom 5. Dezember 2014

2 Kommentare zu Tatort Bauernhof – Trotz Gesetzen und EU-Subventionen keine behördlichen Kontrollen?

Verstöße gegen EU-Verordnung auf Adventmärkten!

Punschgeruch und bunte Lichter, weihnachtliche Romantik und magische Atmosphäre – Adventsmärkte laden uns ein, in weihnachtliche Stimmung zu kommen. Doch Vorsicht! In dieser netten und friedlichen Umgebung verkaufen StandbetreiberInnen nicht…

Punschgeruch und bunte Lichter, weihnachtliche Romantik und magische Atmosphäre – Adventsmärkte laden uns ein, in weihnachtliche Stimmung zu kommen. Doch Vorsicht! In dieser netten und friedlichen Umgebung verkaufen StandbetreiberInnen nicht rechtskonform gekennzeichnete Waren mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Bestandteilen.

Kennzeichnungspflicht von Bestandteilen „tierischen Ursprungs“

Am 7. November 2011 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die in Artikel 12 (1) besagt, dass „Nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen […] bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Erzeugnissen, die solche Teile enthalten, anzugeben.“ sind, „wenn sie auf dem Markt bereit gestellt werden.“ Eine Übergangsfrist bis 8. Mai 2012 erlaubte die weitere Bereitstellung von Waren (ohne Kennzeichnung von tierlichen Bestandteilen), welche bis 9. November 2014 endgültig verkauft werden sollten.

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Seit 9. November 2014 dürfen daher nicht-gekennzeichnete Waren, die „nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ beinhalten nicht mehr verkauft oder auf den Markt gebracht werden. Verstöße gegen diese EU-Verordnung sind wettbewerbs- und ordnungsstrafrechtlich relevant. Als Grund neben der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften innerhalb der EU wird angegeben „[…] damit die Verbraucher gut informiert ihre Wahl treffen können.“

Verantwortlich für die Kennzeichnung: HerstellerInnen – ImporteurInnen – HändlerInnen

Grundsätzlich sind die HerstellerInnen für die Kennzeichnung verantwortlich, wenn diese nicht in der EU ansässig sind, überträgt sich die Verantwortung an die ImporteurInnen, doch zu guter Letzt müssen die HändlerInnen sicherstellen, dass das von ihnen vertriebene Textilerzeugnis rechtskonform gekennzeichnet ist. Bei der Kennzeichnung müssen Informationen zur Faserzusammensetzung dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich sein, außerdem muss das Etikett fest angebracht werden – Artikel 12 (2) „Die Etikettierung oder Kennzeichnung darf nicht irreführend sein und muss so erfolgen, dass sie vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten verstanden werden kann.“.

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Lokalaugenschein auf Adventmärkten in Linz: Nicht rechtskonforme Kennzeichnungen!

Obwohl Mützen oder Handschuhe die Schafwolle und/oder Angorawolle beinhalten größtenteils gekennzeichnet sind, sind 99 Prozent der Textilien, die Tierpelz beinhalten nicht gekennzeichnet. Nur eine einzige Haube habe ich entdeckt, die mit Angorawolle, als auch Echtfell gekennzeichnet war. 99 Prozent der betroffenen Ware ist somit nicht oder irreführend gekennzeichnet und entspricht nicht der Rechtsnorm. Irreführung liegt meines Erachtens ganz bestimmt vor, wenn das Hauptmaterial von Hauben, Handschuhen etc. gekennzeichnet ist (Beispiel: 100 Prozent Acryl, 50 Prozent Wolle/Angora, 50 Prozent Viskose), aber Applikationen, also angebrachte Bestandteile, wie umwelt- und gesundheitsschädlicher Tierpelz, nicht auf Etiketten aufscheinen. Herkunftsländer der betroffenen Produkte, falls angegeben waren China, Polen und P.R.C (People’s Republic of China).

Die Letztverantwortung hat der/die KäuferIn!

Was tun?
Bitte aufmerksam sein, Etiketten lesen, nicht gekennzeichnete Materialien erfragen und testen. Festgestellte Verstöße melden. Die Letztverantwortung liegt bei den KundInnen selbst, um die Herkunft von Materialien zu hinterfragen und zu überprüfen. Bei Unsicherheiten bezüglich Material am besten selber testen oder erfahrene Menschen darum bitten, weil erfahrungsgemäß VerkäuferInnen oftmals, aus Unwissenheit oder absichtlich, falsche Auskunft über die Herkunft von Materialien geben.

In Kathis Artikel „Wenn ich groß bin, werde ich ein Pelzkragen!” könnt ihr nachlesen, wie sich feststellen lässt, ob es sich bei einem Produkt um Kunst- oder Tierpelz handelt. Im Artikel findet ihr auch viele wichtige Fakten, die das Ablehnen von Tierpelzprodukten mit Argumenten gegen Umweltverschmutzung, Gesundheitsschädigung und Tierquälerei begründen.

Fazit

Wer keine in gesundheitsschädlichen Umweltgiften getränkten Häute und Haare von Tieren kaufen und am eigenen Körper tragen möchte, sollte dies auch nicht tun – Pelz ist PEINlich!

Hast du schon einmal unbewusst Pelz von Tieren gekauft?

 

Quelle:
EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung Nr. 1007/2011)

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„Der Hund und sein Philosoph. Plädoyer für Autonomie und Tierrechte“ von DDr. Martin Balluch

Ende 2014 präsentierte der Autor, Philosoph, Naturwissenschaftler und Tierrechtsaktivist DDr. Martin Balluch sein neues Buch „Der Hund und sein Philosoph. Plädoyer für Autonomie und Tierrechte„, erschienen im Promedia Verlag. „Ich…

Ende 2014 präsentierte der Autor, Philosoph, Naturwissenschaftler und Tierrechtsaktivist DDr. Martin Balluch sein neues Buch „Der Hund und sein Philosoph. Plädoyer für Autonomie und Tierrechte„, erschienen im Promedia Verlag.

„Ich bin ein Wildtier.“ [1], las Balluch aus seinem Buch vor und weiter: „Müsste ich mich entscheiden, auf welcher Seite ich stehe, dann für den Wald, als Tier unter Tieren. Und das ist ein tiefes inneres Gefühl, kein intellektuell erarbeitetes Weltbild, […] kein Wegschieben meiner Verantwortung für das, was die Menschheit in der Natur angerichtet hat.“[2]

Balluchs Ansatz: Erlebnisse in der Natur

Sein persönliches Bedürfnis, die Natur zu erleben, eröffnet für Balluch einen erkenntnisreichen Blick auf alle anderen Lebewesen.[3] Balluch las aus seinem Buch über Erlebnisse, welche er gemeinsam mit seinem Hundefreund Kuksi gemacht hat – furchteinflössende Beinahe-Angriffe von Steinböcken, Auerhähnen oder Kühen, gemeinsame Nahrungs- und Schlafplatzsuche oder die Überwindung von Hindernissen auf unwegsamen Gelände. Als Naturwissenschafter und Philosoph bringt Balluch all diese Beobachtungen und Erlebnisse in einen wissenschaftlich und philosophisch reflektierten Kontext. Er erkennt in den sozialen und kognitiven Fähigkeiten von Kuksi dessen Befähigung für autonomes Handeln. Mit wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauert, widerlegt Balluch veraltete Meinungen.

200 Jahre danach: Hinterfragen und widerlegen!

Tradierte Hypothesen von René Descartes und Immanuel Kant dominieren bis ins 21. Jahrhundert das vorherrschende Mensch-Tier-Verhältnis. Das Tier als affektgesteuerte Biomaschine, instinkthaftes Wesen ohne Vernunft, Sprache und Bewusstsein. Vor 200 Jahren erklärte Kant aufgrund seines damaligen Wissens über Menschen und Tiere – Tiere zu Sachen und verfasste das bis heute gültige, österreichische Zivilrecht. Ausgehend von Kants kategorischem Imperativ [4] und dessen Behauptung, Tiere seien Mittel zum Zweck, plädiert Balluch für eine Revision.

Balluchs Ergebnisse lauten zusammengefasst:
– Die Kluft zwischen Mensch und Tier ist eine vom Menschen konstruierte Kluft.
– Die Differenz zwischen Mensch und Tier ist keine kategorische, sondern eine graduelle.
– Nicht-menschliche Tiere besitzen entsprechende Fähigkeiten, um autonom zu handeln.
– Nicht-menschliche Tiere sind nicht Mittel zum Zweck, sondern sind sich selbst Zweck.
– Nicht-menschliche Tiere sind keine Sachen und sollten nach geltendem Recht auch nicht wie Sachen behandelt werden.
– Nicht-menschliche Tiere sollten deshalb auch adäquat Rechte zugesprochen bekommen.

Darauf baut Balluchs Plädoyer für eine Multi-Spezies-Gesellschaft auf.

Balluchs kategorischer Imperativ für eine Multi-Spezies-Gesellschaft

„Handle so, dass du die Tiere niemals nur als Mittel zum Zweck, sondern immer auch als Zweck an sich respektierst. Dieser kategorische Imperativ, der für alle Tiere [5] gilt, die ein Bewusstsein haben, erfordert drastische Änderungen in unserer Gesellschaft.“ [6]

Eine Buchpräsentation mit poetisch verbildlichtem Naturerlebnis und wissenschaftlichem Anspruch, ein Plädoyer für Tierrechte, das sich in der Praxis begründet und veraltete Theorien im 21. Jahrhundert interpretiert. Nach der Buchpräsentation nahm sich der Autor Zeit für persönliche Widmungen und Gespräche, das Restaurant COSE COSI bot umwelt- und tierfreundliche Köstlichkeiten an und Hundefreund Kuksi mischte sich unter die interessierten ZuhörerInnen.

Möchtest du dieses Buch auch lesen oder hast du es vielleicht schon gelesen?

Hier findest du nochmals die genauen Buchangaben:

Martin Balluch
Der Hund und sein Philosoph. Plädoyer für Autonomie und Tierrechte
Promedia Verlag, 2014
ISBN: 978-3-85371-377-8

 

Quellen

[1] BALLUCH, Martin, Der Hund und sein Philosoph. Plädoyer für Autonomie und Tierrechte, 2014, ProMedia Verlag, S. 13
[2] Ebd. S.13
[3] Vgl. Ebd. S.12 [4] Grundlegendes Prinzip der Ethik nach Immanuel Kant „Denn vernünftige Wesen stehen alle unter dem Gesetz, dass jedes derselben sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandeln solle.“ – AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 433
[5] Gemeint sind sowohl menschliche als auch nicht-menschliche Tiere.
[6] BALLUCH, Der Hund und sein Philosoph, 2014, S.107

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front food: Fast Food-Restaurant des 21. Jahrhunderts in Linz

Mitte November eröffnete in Linz, in der Pfarrgasse 20, das Fast Food-Restaurant front food. Auf der Speisekarte finden wir das, was wir in einem Schnellrestaurant erwarten: Burger, Nuggets, Pommes, Muffins…

Mitte November eröffnete in Linz, in der Pfarrgasse 20, das Fast Food-Restaurant front food.

front food © victoria

Auf der Speisekarte finden wir das, was wir in einem Schnellrestaurant erwarten: Burger, Nuggets, Pommes, Muffins und Ähnliches. Die Unterschiede zu allen anderen Fast Food-Restaurants in dieser Stadt – die Speisen sind bio, fair und rein pflanzlich, das Verpackungsmaterial hundertprozentig kompostierbar und alle Angestellten bekommen den gleichen Lohn. Ein Restaurantkonzept ohne Ausbeutung von Mensch, Tier und Natur, mit viel Innovation und Kreativität für einen zeitgemäßen und nachhaltigen Genuss im 21. Jahrhundert.

front food © victoria

Neben Speisen und Getränken zum Mitnehmen lädt die helle und sehr ansprechende Innenausstattung zum Verweilen ein, mit Steckdose an jedem Sitzplatz, kostenlosem Internetzugang und angenehm großen Tischen entsteht hier Raum zum Arbeiten oder für eine ausgedehnte Pause. Gratulation also an front food-Gründer Bernhard Falkner, der gemeinsam mit seinem Team dieses erstaunliche Projekt realisierte und Linz dadurch kulinarisch bereichert. Am Eröffnungstag nutzten viele die erste Gelegenheit für Burger und ähnliche Köstlichkeiten aus dem front food, ich persönlich wurde von Chiiesy Burger, Pommes Frites, Nuggets und Cola satt und glücklich!

Begeistert dich dieses Konzept für ein Fast Food-Restaurant auch?

Die Website von front food lautet: www.frontfood.at

Auf Facebook folgen könnt ihr front food hier: www.facebook.com/frontfood

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