In den vergangenen Artikeln zum illegalen Welpenhandel, Teil 1: Was kann ich tun? und Teil 2: Was muss ich beim Kauf beachten?, habe ich bereits die grundlegenden Informationen zum Thema mit euch geteilt. Sowohl Fakten zum Welpenhandel, als auch was man selbst beim Kauf eines Welpen beachten muss, um diese Machenschaften nicht zu unterstützen. Es gibt aber auch positive Nachrichten zu vermelden: 2014 sind in Österreich mehrere Meilensteine gegen den illegalen Welpenhandel gesetzt worden.

Keine privaten Tierverkäufe auf bazar.at und tieranzeigen.at mehr

Seit September werden auf bazar.at keine Privatanzeigen in der Kategorie „Tiere“ mehr geschalten. Damit setzt die Seite als erstes Kleinanzeigenportal einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Online-Handel von Welpen. Anfang 2015 durfte sich bazar.at über einen Verbündeten in diesem Kampf freuen. Das Onlineportal tieranzeigen.at zog jetzt nach und geht ebenfalls neue Wege in der Online-Tiervermittlung, um den illegalen Tierhändlern die Möglichkeit zu nehmen, ihre lukrativen Privatanzeigen online zu stellen.

Ganz konkret bedeutet das, dass nur noch behördlich gemeldete Züchter, landwirtschaftliche Betriebe und Tierschutzvereine mit einer gültigen Vereinsregisternummer Tiere auf diesem Weg verkaufen dürfen. Verlangt wird eine behördliche Bestätigung der Zuchtmeldung, nur dann erfolgt eine Freigabe für die entsprechenden Anzeigenkategorien.

Privatpersonen dürfen weiterhin verschenken

Privatpersonen dürfen natürlich weiterhin Tiere verschenken. Somit hat nach wie vor jeder die Möglichkeit, ein gutes Plätzchen für sein Tier zu finden. Illegalen Tierhändlern nimmt es aber die Möglichkeit, auf diesem Weg Geschäfte zu machen.

Verurteilung im Welpenhändler-Prozess

Im März 2014 wurden im Wiener Landesgericht für Strafsachen zwei Welpenhändler aus Wien nicht rechtskräftig verurteilt. Nach einer Berufung wurde zwar der Tatbestand des schweren Betrugs auf einfachen Betrug geändert, gemeinsam mit der bereits rechtskräftigen Strafe wegen Tierquälerei und einfachen Betrugs ergäbe sich dennoch für jeden der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren. Der Richter begründete seine Strenge damit, dass das Paar keine Reue gezeigt hatte und noch dazu bereits wegen desselben Delikts verurteilt worden war. Zudem erklärte er, dass die Tierquälerei sich auf jedes individuelle Tier bezieht und dies im gegenständlichen Fall ebenso erschwerend zu beurteilen sei, da ja mehrere Welpen betroffen waren.

Das Besondere an diesem Urteil ist, dass neben dem Tatbestand des gewerblichen Betrugs am Konsumenten erstmals auch die Tierquälerei berücksichtigt wurde. Die Verurteilten haben sich auf Kosten der Tiere bereichert und dafür großes Leid in Kauf genommen. In Massenzuchtanlagen geboren, werden Hunde in finsteren und schmutzigen Unterkünften gehalten und bekommen nur unzureichend Wasser und Futter. Welpenhandel ist also kein Kavaliersdelikt!

Das Urteil ist vor allem auch ein wichtiges Signal in Richtung Welpenhändler. Es soll signalisieren, dass dieser Geschäftszweig zu riskant und nicht mehr lukrativ ist, da man nicht mehr mit kleinen Geldbußen davon kommt, sondern die Gerichte auch saftige Freiheitsstrafen verhängen.

Das Angebot bestimmt die Nachfrage

Aber auch in Zukunft gilt: Das Angebot bestimmt die Nachfrage. Wenn keine Welpen mehr aus unseriösen Quellen gekauft werden, rentiert sich dieses Geschäft auch nicht und das Leid nimmt ein Ende. Deshalb ist es so wichtig, sich unbedingt vor dem Kauf gut zu informieren und auch Freunde, Verwandte und Bekannte über dieses Thema aufzuklären. Was ihr beim Verdacht auf illegalen Welpenhandel tun könnt und was ihr beim Kauf eines Welpen beachten müsst, könnt ihr in den ersten beiden Teilen nachlesen:
Teil 1: Was kann ich tun?
Teil 2: Was muss ich beim Kauf beachten?

 

Weitere Informationen:
www.illegalerwelpenhandel.at
www.stopptwelpendealer.org
www.peta.de/welpenhandel
www.tierschutzbund.de/kampagne-welpenhandel.html